Informationen zu unserer Satzung

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte unserer Satzung, die unser Handeln und unsere Ziele definieren. Erfahren Sie mehr über unsere Grundprinzipien und wie wir uns für Stadttauben und Tiere in Not engagieren.

Die wichtigsten Punkte unserer Satzung

Unsere Satzung legt die Basis für unsere Arbeit. Hier sind einige Kernpunkte:

  1. Der Verein trägt den Namen „Flügel & Freunde – Hilfe für Stadttauben und Tiere in Not“.
  2. Der Sitz des Vereins ist Offenbach am Main.
  3. Der Verein ist ein nicht eingetragener Verein.

Zweck und Gemeinnützigkeit

Unsere Satzung definiert klar unseren Zweck und unsere gemeinnützige Ausrichtung:

  1. Zweck des Vereins ist der Schutz, die Pflege und die Rettung von in Not geratenen Tieren, insbesondere Stadttauben.
  2. Der Verein kümmert sich um verletzte, kranke oder schwache Tiere, versorgt sie tiergerecht und vermittelt sie, sofern möglich, an geeignete Stellen oder Plätze.
  3. Der Verein leistet Aufklärungsarbeit über tierschutzgerechten Umgang mit Stadttauben und anderen Tieren.
  4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Finanzierung und Mittelverwendung

Unsere finanzielle Grundlage und die Verwendung unserer Mittel sind in der Satzung geregelt:

  1. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Fördergeldern und ggf. Erlösen aus Aktionen.
  2. Alle Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln.
  4. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine anerkannte Tierschutzorganisation, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Unterstützen Sie unsere Arbeit

Helfen Sie uns, unsere satzungsgemäßen Ziele zu erreichen. Ihre Spende oder Mitgliedschaft macht einen Unterschied im Leben von Stadttauben und Tieren in Not.